UKlaG
§ 4bBerichtspflichten und Mitteilungspflichten der qualifizierten Verbraucherverbände
Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen
- 1.
- die Anzahl der von ihnen ausgesprochenen Abmahnungen zur Durchsetzung ihrer Ansprüche unter Angabe der den Abmahnungen zugrunde liegenden Zuwiderhandlungen,
- 2.
- die Anzahl der aufgrund von Abmahnungen vereinbarten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungen und die Höhe der vereinbarten Vertragstrafen,
- 3.
- die Gesamthöhe der entstandenen Ansprüche auf Aufwendungsersatz für Abmahnungen und die Gesamthöhe der Ansprüche auf verwirkte Vertragsstrafen sowie
- 4.
- die Anzahl ihrer Mitglieder zum 31. Dezember und deren Bezeichnung.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 27.8.2002 I 3422, 4346;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 22.6.2026 I Nr. 191
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR317300001
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8ce384ce4066b2527e93e253f0e73e39f850ef696466a588aac40feec75a7bc0