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UhrmMstrV

§ 1Gliederung und Inhalt der Meisterprüfung

Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Uhrmacher-Handwerk

Die Meisterprüfung im zulassungsfreien Uhrmacher-Handwerk umfasst folgende selbständige Prüfungsteile:
1.
die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der Tätigkeiten (Teil I),
2.
die Prüfung der besonderen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II),
3.
die Prüfung der besonderen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III) und
4.
die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV).
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 49 V v. 18.1.2022 I 39

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR312200005

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 2fd6c2a7d5979cc3ba50e145d9c205a7c614b97c35ca4e293146ca0af1720b80

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