UBSKMG
Allgemeine Hinweise
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis ab: 1.7.2025 +++)Das G wurde als Artikel 1 des G v. 3.4.2025 I Nr. 107 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 4 Abs. 1 dieses G mit Ausnahme des § 3 am 1.7.2025 in Kraft. § 3 tritt gem. Art. 4 Abs. 2 am 1.1.2026 in Kraft.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR06B0B0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 85049d595785b5e671ebace30c0cb3c12e06390e82db8fc240c083c3bb90e098