UBRegG
§ 4Datenübermittlung an die Registerbehörde
- 1.
- von den Landesjustizverwaltungen Indexdaten zu Eintragungen im Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister zu den Merkmalen nach § 3 Absatz 2, 3 und 4 Nummer 1 bis 3, soweit die Daten in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem nach § 9 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs oder § 79 Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gespeichert sind,
- 2.
- von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. Daten zu den Merkmalen nach § 3 Absatz 2, 3 und 4 Nummer 1 bis 3, soweit sie aufgrund des Siebten Buches Sozialgesetzbuch gespeichert sind,
- 3.
- von dem Bundeszentralamt für Steuern Daten zu den Merkmalen nach § 3 Absatz 2, 3 und 4 Nummer 1 bis 3, soweit sie aufgrund des § 139c der Abgabenordnung gespeichert sind.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 11 G v. 22.12.2025 I Nr. 354
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR250610021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6d9befc1c05528adb1e3df81aa69ee9249cb052dbfdf6797cc34c9600be2d428
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (3)
- § 139c AOWirtschafts-Identifikationsnummer
„… r Steuern Daten zu den Merkmalen nach § 3 Absatz 2, 3 und 4 Nummer 1 bis 3, soweit sie aufgrund des § 139c der Abgabenordnung gespeichert sind. (2) Zur Pflege des Basisregisters übermitteln die öffentlichen Stellen nach Absatz 1 der Registerbehö …“
- § 79 BGBEinsicht in das Vereinsregister
„… elektronischen Informations- und Kommunikationssystem nach § 9 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs oder § 79 Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gespeichert sind, 2. von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. Daten zu den Merkmalen nach § 3 Absatz 2, …“
- § 9 HGBEinsichtnahme in das Handelsregister und das Unternehmensregister
„… Nummer 1 bis 3, soweit die Daten in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem nach § 9 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs oder § 79 Absatz 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gespeichert sind, 2. von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversic …“