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UBGG

Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 9.9.1998 I 2765;

Stand: zuletzt geändert durch Art. 7 Abs. 31 G v. 12.5.2021 I 990

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR024880986

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b4433f6bb8d370d8a58cd58caaf7f51246e1be7593d3e9fceadbb83c4366ef8d

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseErster Abschnitt Allgemeine Vorschriften§ 1Gegenstand und Zweck des Gesetzes§ 1aBegriffsbestimmungen§ 2Anforderungen an Rechtsform, Unternehmensgegenstand, Sitz und KapitalZweiter Abschnitt Vorschriften über die Tätigkeit der UnternehmensbeteiligungsgesellschaftenErster Unterabschnitt§ 3Zulässige Geschäfte§ 4Anlagegrenzen§ 5Unzulässige Geschäfte§ 6Verletzung der Vorschriften über den Geschäftskreis§ 7Anteilstruktur, Mitteilungspflichten§ 8Jahresabschluß, Lagebericht und AbschlußprüfungZweiter Unterabschnitt(XXXX) §§ 9 bis 11(weggefallen)Dritter Unterabschnitt(XXXX) §§ 12 und 13(weggefallen)Dritter Abschnitt Verfahren und Aufsicht, Bezeichnungsschutz§ 14Zuständigkeit§ 15Anerkennung§ 15aMitteilung der zuständigen Landesbehörden an die Bundesanstalt§ 16Voraussetzungen der Anerkennung, Erlöschen§ 17Widerruf§ 18Verzicht§ 19Erneuter Antrag auf Anerkennung§ 20Schutz der Bezeichnung "Unternehmensbeteiligungsgesellschaft"§ 21Anzeige-, Vorlage- und Duldungspflichten§ 21aBefugnisse der Aufsichtsbehörde, Verschwiegenheitspflicht§ 22Mitteilungen und BekanntmachungenVierter Abschnitt Übergangs-, Bußgeld-, Änderungs- und SchlußvorschriftenErster Unterabschnitt Übergangs- und Bußgeldvorschriften§ 23Mitteilungspflichten der Aktionäre und Gesellschafter bei Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft§ 24Gesellschafterdarlehen§ 25Übergangsvorschriften für am 1. April 1998 anerkannte Unternehmensbeteiligungsgesellschaften§ 26Übergangsvorschriften§ 26aÜbergangsvorschrift für den Nachweis nach § 15 Absatz 2 Nummer 4§ 27BußgeldvorschriftenZweiter Unterabschnitt Änderung anderer Gesetze(XXXX) §§ 28 bis 31Dritter Unterabschnitt Berlin-Klausel und Inkrafttreten§ 32§ 33