TVG
§ 4Wirkung der Rechtsnormen
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 25.8.1969 I 1323;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 27.4.2026 I Nr. 119
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR700550949
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 24bae2a85f848f88ecb6c0b2af1d9a4f2e26e8abd4467201eb7fb53c84badde8
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (7)
- Anlage 75 SokaSiG2(zu § 28) Tarifvertrag über die Errichtung eines Förderungswerkes für die Beschäftigten des Deutschen Bäckerhandwerks vom 18. Dezember 2002
„… riebe. § 2 Gemeinsame Einrichtung Die Tarifvertragsparteien führen eine gemeinsame Einrichtung gem. § 4 Abs. 2 TVG mit dem Namen „Förderungswerk für die Beschäftigten des Deutschen Bäckerhandwerks e. V.“. Im Folgenden wird die Einrich …“
- Anlage 77 SokaSiG2(zu § 31 Absatz 1) Tarifvertrag über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten in der Brot- und Backwarenindustrie vom 20. Februar 1970, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 28. Mai 2009
„… den. § 2 Gemeinsame Einrichtung Die Tarifvertragsparteien gründen eine gemeinsame Einrichtung gemäß § 4 Abs. 2 TVG mit dem Namen „Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten in der Brot- und Backwarenindustrie“ in der Rechtsform eine …“
- Anlage 78 SokaSiG2(zu § 31 Absatz 2) Tarifvertrag über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten in der Brot- und Backwarenindustrie vom 20. Februar 1970, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 17. September 2008
„… den. § 2 Gemeinsame Einrichtung Die Tarifvertragsparteien gründen eine gemeinsame Einrichtung gemäß § 4 Abs. 2 TVG mit dem Namen „Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten in der Brot- und Backwarenindustrie“ in der Rechtsform eine …“
- Anlage 79 SokaSiG2(zu § 31 Absatz 3) Tarifvertrag über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten in der Brot- und Backwarenindustrie vom 20. Februar 1970, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 23. Juni 2005
„… den. § 2 Gemeinsame Einrichtung Die Tarifvertragsparteien gründen eine gemeinsame Einrichtung gemäß § 4 Abs. 2 TVG mit dem Namen „Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten in der Brot- und Backwarenindustrie“ in der Rechtsform eine …“
- Anlage 86 SokaSiG2(zu § 36) Tarifvertrag über die Zusatzversorgung der Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vom 28. November 2000
„… rbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft e. V. – (ZLF)“ als gemeinsame Einrichtung im Sinne von § 4 Abs. 2 TVG gegründet. Vom 1. Januar 2001 an wird das ZLF in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) g …“
- Anlage 87 SokaSiG2(zu § 37) Tarifvertrag „Qualifizierung der Land- und Forstwirtschaft in Hessen“ vom 31. Mai 2001
„… onds Land- und Forstwirtschaft in Hessen e. V. (QLF Hessen) als gemeinsame Einrichtung im Sinne von § 4 Abs. 2 Tarifvertragsgesetz zur Durchführung dieses Tarifvertrages (Förderverein). § 3 Förderzweck und Maßnahmen des Fördervereins 1. Zweck des QLF …“
- Anlage 88 SokaSiG2(zu § 38) Tarifvertrag über die Qualifizierung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der forstwirtschaftlichen Lohn- und Dienstleistungsunternehmen und über Maßnahmen zur Erschließung und Sicherung wettbewerbsfähiger Voll- oder Teilzeitarbeitsplätze in der Forstwirtschaft vom 1. Januar 2002
„… en einen „Qualifizierungsfonds Forstwirtschaft e. V.“ (QfF) als gemeinsame Einrichtung im Sinne von § 4 Abs. 2 TVG gegründet. Der Verein unterliegt der Aufsicht der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung setzt sich aus Vertr …“