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TSEVorsorgV

§ 3Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Tötung von Rindern, Schafen und Ziegen zur Vorsorge für die menschliche und tierische Gesundheit im Hinblick auf Transmissible Spongiforme Enzephalopathien

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR361800005

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e3fcd56f43ab66ab8750d56bab32680d208007b75ed445769a9c79ef4b1a7079

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