TrinkwEGV
§ 10Unterrichtungspflicht des Betreibers
Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung
- 1.
- eine ungewöhnlich hohe Konzentration eines untersuchten Parameters verglichen mit zurückliegenden Werten und
- 2.
- besondere Vorkommnisse, die die für den Gebrauch als Trinkwasser relevante Beschaffenheit des Wassers im Trinkwassereinzugsgebiet (Wasserbeschaffenheit) nachteilig beeinflussen können.
- 1.
- auf Nachfrage innerhalb einer von ihr festgelegten angemessenen Frist über die Ergebnisse der im Untersuchungsprogramm nach § 9 Absatz 1 festgelegten Untersuchungen im vorangegangenen Kalenderjahr und
- 2.
- über Trends, die im vorangegangenen Kalenderjahr erkennbar geworden sind.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR15A0A0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 119987241baae9da5bc7249b85cb7834a47b8dbc1dfbd8d8b56e937aae1e45dd