TranspRLG
§ 8Bußgeldvorschriften
- 1.
- entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1 ein Konto nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise führt,
- 2.
- entgegen § 3 Abs. 1 Satz 4 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt,
- 3.
- entgegen § 4 Satz 1 eine Aufzeichnung nicht oder nicht mindestens fünf Jahre aufbewahrt oder
- 4.
- einer vollziehbaren Anordnung nach § 5 Satz 1 zuwiderhandelt.
Stand: Zuletzt gändert durch Art. 53 G v. 10.8.2021 I 3436
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR214100001
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e49f34e619bcd830707d205e1134283c5ce6b05bc2305476a011b67b21f52728