TranspRLG
§ 4Aufbewahrungspflichten
Stand: Zuletzt gändert durch Art. 53 G v. 10.8.2021 I 3436
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR214100001
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e49f34e619bcd830707d205e1134283c5ce6b05bc2305476a011b67b21f52728
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 147 AOOrdnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
„… s sich die Angaben beziehen. Soweit die nach Satz 1 aufzubewahrenden Aufzeichnungen nicht zu den in § 147 Abs. 1 der Abgabenordnung genannten Unterlagen gehören, findet § 147 Abs. 2 der Abgabenordnung entsprechende Anwendung.“