TranspRLDV
§ 13Gleichwertigkeit der Anforderungen an den Zwischenlagebericht
- 1.
- eine Darstellung des Berichtszeitraums;
- 2.
- Angaben zur wahrscheinlichen künftigen Entwicklung des Unternehmens in den dem Berichtszeitraum folgenden sechs Monaten des Geschäftsjahrs;
- 3.
- bei Emittenten von Aktien Angaben zu wesentlichen Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen, wenn sie nicht kontinuierlich veröffentlicht werden.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 24 Abs. 10 G v. 23.6.2017 I 1693
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR040800008
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f29ad7a6dfa67659597b311fead74eea6d2cf49c2088fd79653fb2911ecda9ca