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TranspRLDV

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2007/14/EG der Kommission vom 8. März 2007 mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 24 Abs. 10 G v. 23.6.2017 I 1693

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR040800008

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f29ad7a6dfa67659597b311fead74eea6d2cf49c2088fd79653fb2911ecda9ca

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Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseEingangsformel§ 1Anwendungsbereich§ 2Anforderungen an die Unabhängigkeit der Stimmrechtsausübung eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens vom Meldepflichtigen§ 3Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht§ 4Pflichten des Market Makers im Zusammenhang mit der Nichtberücksichtigung von Stimmrechten§ 5Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Fristen für die Veröffentlichungspflichten des Emittenten§ 6Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Veröffentlichungspflichten des Emittenten in Bezug auf eigene Aktien§ 7Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Veröffentlichungspflichten des Emittenten in Bezug auf die Gesamtzahl der Stimmrechte§ 8Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Ausnahmen von der Zurechnung von Stimmrechten im Sinne des § 34 Absatz 4 des Wertpapierhandelsgesetzes§ 9Gleichwertigkeit der Anforderungen an Mitteilungspflichten des Emittenten§ 10Mindestinhalt des nicht konsolidierten verkürzten Abschlusses§ 11Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen§ 12Gleichwertigkeit der Anforderungen an die im Lagebericht enthaltenen Informationen§ 13Gleichwertigkeit der Anforderungen an den Zwischenlagebericht§ 14Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Verantwortlichkeit§ 15(weggefallen)§ 16Gleichwertigkeit der Anforderungen bei einem Konzernabschluss§ 17Gleichwertigkeit der Anforderungen an den Jahresabschluss§ 18Anforderungen an die Unabhängigkeit der Stimmrechtsausübung eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens vom Bieter§ 19Mitteilungspflichten des Bieters gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht(XXXX) §§ 20 bis 22(weggefallen)§ 23Übergangsbestimmung§ 24Inkrafttreten