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TransparenzG

Allgemeine Hinweise

Gesetz zur Transparenz über die Kosten der Stilllegung und des Rückbaus der Kernkraftwerke sowie der Verpackung radioaktiver Abfälle

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 16.6.2017 +++)

Das G wurde als Artikel 7 des G v. 27.1.2017 I 114 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 10 dieses G an dem Tag in Kraft, an dem die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung erteilt oder verbindlich mitteilt, dass eine solche Genehmigung nicht erforderlich ist; das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt (zum Inkrafttreten vgl. Standangabe).
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 246 V v. 19.6.2020 I 1328

Sonst: Das G ist gem. Bek. v. 16.6.2017 I 1676 am 16.6.2017 in Kraft getreten

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR012500017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cdf296847bf9afea943beef76c92653d2c68e7c86647f0fdc24706b097e07939

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