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TierSchKomV

§ 2Zusammensetzung

Verordnung über die Tierschutzkommission beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Die Tierschutzkommission besteht aus zwölf Mitgliedern. Ihr gehören an:
vier Sachverständige überregionaler Tierschutzverbände,
ein Sachverständiger eines überregionalen Tierhalterverbandes,
ein Sachverständiger der Deutschen Forschungsgemeinschaft,
je ein Wissenschaftler aus dem Bereich
der Geisteswissenschaften,
der Verhaltenskunde,
der Tierhaltung,
der biomedizinischen Grundlagenforschung,
der Medizin und
der Veterinärmedizin.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 393 V v. 31.8.2015 I 1474

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR015570987

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7a1832d272e788e60da4de816587bcf3c78712fd1a01567dad691c0a6baee661

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