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TierHaltKennzG

Anlage 5(zu § 7 Absatz 2) Kennzeichnung bei vorverpackten Lebensmitteln in schwarzer Farbe

Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 220, S. 28 - 29)
1.
Muster der Tierhaltungskennzeichnung nach § 7 Absatz 2:
a)
Muster Haltungsform „Stall“
Darstellung der Kennzeichnung: In einem Rechteck steht ganz links das Wort „Tierhaltung“, gefolgt von der Auflistung „Bio“, „Auslauf/Weide“, „Frischluftstall“, „Stall+Platz“ und „Stall“. Die Option „Stall“; ist gekennzeichnet. Rechts neben der Auflistung befindet sich ein QR-Code mit dem Vermerk „Platzhalter“ auf dem Code.
b)
Muster Haltungsform „Stall+Platz“
Darstellung der Kennzeichnung: In einem Rechteck steht ganz links das Wort „Tierhaltung“, gefolgt von der Auflistung „Bio“, „Auslauf/Weide“, „Frischluftstall“, „Stall+Platz“ und „Stall“. Die Option „Stall+Platz“  ist gekennzeichnet. Rechts neben der Auflistung befindet sich ein QR-Code mit dem Vermerk „Platzhalter“ auf dem Code.
c)
Muster Haltungsform „Frischluftstall“
Darstellung der Kennzeichnung: In einem Rechteck steht ganz links das Wort „Tierhaltung“, gefolgt von der Auflistung „Bio“, „Auslauf/Weide“, „Frischluftstall“, „Stall+Platz“ und „Stall“. Die Option „Frischluftstall“  ist gekennzeichnet. Rechts neben der Auflistung befindet sich ein QR-Code mit dem Vermerk „Platzhalter“ auf dem Code.
d)
Muster Haltungsform „Auslauf/Weide“
Darstellung der Kennzeichnung: In einem Rechteck steht ganz links das Wort „Tierhaltung“, gefolgt von der Auflistung „Bio“, „Auslauf/Weide“, „Frischluftstall“, „Stall+Platz“ und „Stall“. Die Option „Auslauf/Weide“  ist gekennzeichnet. Rechts neben der Auflistung befindet sich ein QR-Code mit dem Vermerk „Platzhalter“ auf dem Code.
e)
Muster Haltungsform „Bio“
Darstellung der Kennzeichnung: In einem Rechteck steht ganz links das Wort „Tierhaltung“, gefolgt von der Auflistung „Bio“, „Auslauf/Weide“, „Frischluftstall“, „Stall+Platz“ und „Stall“. Die Option „Bio“  ist gekennzeichnet. Rechts neben der Auflistung befindet sich ein QR-Code mit dem Vermerk „Platzhalter“ auf dem Code.
2.
Technische Beschreibung der Tierhaltungskennzeichnung nach § 7 Absatz 2:
a)
Farben
Die Kennzeichnung hat zweifarbig zu sein. Die Buchstaben, die umrandeten abgerundeten Rechtecke und der QR-Code sind in schwarz zu drucken. Der Hintergrund hat weiß zu sein.
Schwarz-Anteil (black = 100 %)
b)
Ausgestaltung
Die Kennzeichnung hat aus einem umrandeten abgerundeten Rechteck zu bestehen. In dem Rechteck hat linksseitig vertikal von links unten nach links oben das Wort „Tierhaltung“ zu stehen. Rechts neben dem Wort „Tierhaltung“ haben untereinander fünf umrandete abgerundete Rechtecke zu stehen. Neben jedem Rechteck hat eine der fünf Haltungsformen in nachfolgender Reihenfolge von oben nach unten zu stehen:
1.
„Bio“,
2.
„Auslauf/Weide“,
3.
„Frischluftstall“,
4.
„Stall+Platz“,
5.
„Stall“.
Die einschlägige Haltungsform ist durch eine schwarze Füllung des abgerundeten Rechtecks zu markieren. Rechts neben den Haltungsformen hat sich ein QR-Code zu befinden, mit dem Informationen zu den Haltungsformen auf der Internetseite www.tierhaltungskennzeichnung.de/scan abgerufen werden können.
c)
Schutzzone
Die Kennzeichnung ist von einer rechteckigen freien Fläche zu umrahmen, in der keine Schriftzüge oder andere Zeichnungen erlaubt sind. Die Breite der Fläche nach Satz 1 muss in jede Richtung mindestens einem Achtel der Breite der Kennzeichnung entsprechen.
d)
Größe
Bei der Kennzeichnung ist eine Schriftgröße mit einer x-Höhe von mindestens 1,2 Millimetern zu verwenden. Abweichend von Satz 1 darf bei Verpackungen oder Behältnissen, deren größte Oberfläche weniger als 80 Quadratzentimeter beträgt, die x-Höhe der Schriftgröße mindestens 0,9 Millimeter betragen.
Definition der x-Höhe
Darstellung zur Erläuterung der Vorgaben für die Schriftgröße der Kennzeichnung. Fünf nummerierte Unterteilungslinien „Oberlinie“, „Versallinie“ „Mittellinie“, „Grundlinie“, „Unterlinie“ stehen vertikal untereinander. In den Linien steht das Beispielwort „Appendix“, welches so die Größeneinteilung erkennen lässt. Die x-Höhe beschreibt die Kleinbuchstaben zwischen der Mittel- und Grundlinie. Die gesamte Schriftgröße teilt sich zwischen Oberlinie und Unterlinie auf.
Legende
1Oberlinie
2Versallinie
3Mittellinie
4Grundlinie
5Unterlinie
6x-Höhe
7Schriftgröße
e)
Drehung
Die Kennzeichnung darf in jede Richtung um höchstens 15 Grad gedreht werden.
f)
Größen und Raumverhältnis
Das Größenverhältnis und das räumliche Verhältnis der Wort- und der Grafikbestandteile der Kennzeichnung zueinander dürfen nicht verändert werden.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 4.2.2026 I Nr. 34

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0DC0A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1fd480872048024a31466176db448623406c531da8d59db78a0a6c3d1c553c6f

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