TGV
§ 8Ende des Trennungsgeldanspruchs
Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen im Inland
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 29.6.1999 I 1533;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 18.9.2024 I Nr. 287
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR007450986
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9ddb5a89dab4ca686e17a2f579d8cedffeae8decd1ad09766e7f4da53de928c2
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (1)
- II. DBBeamtRAnO 1976
„… ung einer bundeseigenen oder im Besetzungsrecht des Bundes stehenden Mietwohnung zuzusagen, f) nach § 8 Abs. 6 der Trennungsgeldverordnung (TGV) vom 22. November 1973 (Bundesgesetzbl. I S. 1715) das Trennungsgeld bei Zusage der Umzugskostenvergütung zu geneh …“