TextilgestalterMstrV
§ 5Fachgespräch
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Textilgestalter-Handwerk
- 1.
- die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,
- 2.
- den Ablauf des Meisterprüfungsprojekts zu begründen und
- 3.
- mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darzustellen und dabei neue Entwicklungen zu berücksichtigen.
Stand: Geändert durch Art. 2 Abs. 78 V v. 18.1.2022 I 39
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR116900013
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 814507bea1bc00987d0140ab27bae19c2bd174b070db0f43b740404f69acac04