SysStabV
§ 23Ordnungswidrigkeiten
- 1.
- entgegen § 13 Absatz 1 Satz 1 eine Zugangsbestätigung nicht oder nicht rechtzeitig übersendet,
- 2.
- entgegen § 13 Absatz 2 nicht dafür sorgt, dass die Frequenzschutzeinstellungen den dort genannten Vorgaben entsprechen,
- 3.
- entgegen § 13 Absatz 3 Satz 1 eine Nachrüstung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig durchführen lässt,
- 4.
- entgegen § 14 Absatz 1 eine Entkupplungsschutzeinrichtung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachrüstet,
- 5.
- entgegen § 18 Absatz 1 einen Nachweis nicht oder nicht rechtzeitig erbringt oder
- 6.
- entgegen § 19 Absatz 2 Satz 1 einem Netzbetreiber Zugang zu einer Anlage nicht gewährt.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 18.12.2025 I Nr. 347
Sonst: Die V ist gem. Art. 3 V v. 20.7.2012 I 1635 am 26.7.2012 in Kraft getreten
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR163510012
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a103f3ad68fdea019708163ca9bed1046b466a9e4ec7f758e37e978134cce7d6