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SymbolVO

§ 2Schutz des Akkreditierungssymbols

Verordnung zur Gestaltung und Verwendung des Akkreditierungssymbols der Akkreditierungsstelle

Das Zeichen der Akkreditierungsstelle wird als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR387000009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 16187976da69d665d5233d08ef2ef8ca618ba72d1ef497308891e12c341f6fa6

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