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SymbolVO

§ 5Inkrafttreten

Verordnung zur Gestaltung und Verwendung des Akkreditierungssymbols der Akkreditierungsstelle

Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR387000009

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 16187976da69d665d5233d08ef2ef8ca618ba72d1ef497308891e12c341f6fa6

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