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SVZustAnO

§ 5Inkrafttreten

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Soldatenversorgung

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR462800021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 529bff5e29ad9cba0263f6df0f4cdd011f3214a6e722bc9106e3265dd9321da1

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