SVLFÜG
§ 7Beiräte
- 1.
- Pflege der Verbindung zu den Sozialpartnern auf regionaler Ebene,
- 2.
- Begleitung regionaler Maßnahmen zur Prävention,
- 3.
- Abgabe von Stellungnahmen gegenüber Vorstand und Geschäftsführung sowie
- 4.
- sonstige durch Gesetz oder Satzung bestimmte Aufgaben.
- 1.
- zur Festsetzung der Umlage nach § 221 Absatz 3 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch,
- 2.
- zur Festsetzung der Beiträge nach § 64 Absatz 1 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte und
- 3.
- zu Entnahmen aus dem Sondervermögen für ihren Zuständigkeitsbereich.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR058100012
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1e82de72a77042a330300e65a3e2982b4e61eabcd4d71794b88d122a7dd5881a
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (3)
- § 60 SGB 4Ergänzung der Selbstverwaltungsorgane
„… , unverzüglich auf, innerhalb von zwei Monaten einen Vertreter der jeweiligen Gruppe vorzuschlagen. § 60 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend. (4) Die Beiräte nehmen folgende Aufgaben wahr: 1. Pflege der Verbindung zu den Sozialpartnern auf re …“
- § 15 SGB 7Unfallverhütungsvorschriften
„… ich. (6) Der Beirat für den Gartenbau hat ein Vorschlagsrecht bei Unfallverhütungsvorschriften nach § 15 Absatz 1a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, die ausschließlich auf Unternehmen des Gartenbaus anzuwenden sind. (7) Entscheidungen der Selbstverwaltungsorgane der …“
- § 221 SGB 7Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung
„… ng bestimmte Aufgaben. (5) Die Beiräte haben ein Vorschlagsrecht 1. zur Festsetzung der Umlage nach § 221 Absatz 3 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, 2. zur Festsetzung der Beiträge nach § 64 Absatz 1 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte und …“