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SVHV

§ 37Inkrafttreten

Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie ist erstmals für die Aufstellung des Haushaltsplans 1979 anzuwenden.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 14 G v. 12.5.2026 I Nr. 137

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR031470977

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d2814af2cfb405c442fe4968d4b294048e03e29b7ebe10b6ea977d9518bb7071

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