SVBezGrV 2022
§ 4Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Krankenversicherung
Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2022
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR504400021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 407cd5678a5b41a90ed8b32357c5729a487e8443b91a38f05ebbc8c0982612b9
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 6 SGB 5Versicherungsfreiheit
„(1) Die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2022 beträgt 64 350 Euro. (2) Die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 7 des Fünften Buches Sozialge …“