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SVBezGrV 2022

§ 1Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung

Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2022

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2020 beträgt 39 167 Euro.
(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2022 beträgt 38 901 Euro.
(3) Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR504400021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 407cd5678a5b41a90ed8b32357c5729a487e8443b91a38f05ebbc8c0982612b9

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