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SVBezGrV 2019

§ 5Wert zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets

Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2019

Die Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:

JahrUmrechnungswert
„20171,1374“
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR202400018

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 38fc5361252f16975a8b6e4cf893337b6758e9ab114e774f5aa8489e47a38f8a

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