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SVBezGrV 2019

§ 1Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung

Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2019

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2017 beträgt 37 077 Euro.
(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2019 beträgt 38 901 Euro.
(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR202400018

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 38fc5361252f16975a8b6e4cf893337b6758e9ab114e774f5aa8489e47a38f8a

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