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SVBezGrV 2018

§ 5Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets

Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2018

Die Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:
JahrUmrechnungswertvorläufiger
Umrechnungswert
„20161,1415
20181,1248”
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR377800017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b8d4af39133c8852809d555ab78fc1c380cfc2020ba5a3828782a6e6be835e48

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