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SVBezGrV 2013

§ 5Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets

Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2013

Die Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:
JahrUmrechnungswertvorläufiger
Umrechnungswert
„20111,1740
20131,1767”
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR236100012

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b3a75d0915026550494d190ea10f9df8cf5d376bb2b0253f91a62a8cfca8ac47

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