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SVBezGrV 2013

§ 1Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2013

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2011 beträgt 32 100 Euro.
(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2013 beträgt 34 071 Euro.
(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR236100012

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b3a75d0915026550494d190ea10f9df8cf5d376bb2b0253f91a62a8cfca8ac47

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