STzV
§ 3Antrag auf familienbedingte Teilzeitbeschäftigung
Verordnung über die Teilzeitbeschäftigung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
- 1.
- Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie deren Kinder,
- 2.
- Lebenspartnerinnen und Lebenspartner,
- 3.
- in gerader Linie verwandte oder verschwägerte Personen,
- 4.
- Geschwister und deren Kinder,
- 5.
- Ehepartnerinnen und Ehepartner der Geschwister, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehepartnerinnen und Ehepartner und Geschwister der Lebenspartnerinnen und Lebenspartner,
- 6.
- Geschwister der Eltern,
- 7.
- Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 17.3.2025 I Nr. 89
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR315700005
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d93dc4da2c5b7073cfe1c0ecc26b9afbada3e9ab88a115ea37dd07f85e90de8d