StVZOAusnV 42
§ 2
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 V v. 25.4.2006 I 988
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR024790992
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e24e6e2c99152ca17582044c59d3508f2cf326306a0beee5c8ea575149ebd60b
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 13 FZVZulassungsbescheinigung Teil I
„Abweichend von § 13 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind Änderungen der Leermasse durch den Anbau der seitlichen Schutzvorrichtungen nicht melde- oder eintragungspflichtig …“