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StVOAusnV 9

§ 4

Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung

Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 19.12.2025 I Nr. 382

Sonst: Die Geltung der V ist durch § 8 idF d. V v. 11.11.2010 I 1624 über den 31.12.2010 hinaus verlängert worden

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR317100998

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f5684fd88c7bbf04a625fd26d4f4228c4af6f2bd373c9d6de72f64bf6c2b4f42

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