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StUG

Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 6.9.2021 I 4129;

Stand: geändert durch Art. 27 G v. 20.12.2022 I 2759

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR022720991

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3e09bff32fbaef1bf0745a24fefae15e28dcb4dc4d565d3fba796ce4a0c9f134

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersichtErster Abschnitt Allgemeine und grundsätzliche Vorschriften§ 1Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes§ 2Erfassung, Verwahrung und Verwaltung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes§ 3Rechte des Einzelnen§ 4Zulässigkeit der Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen§ 5Besondere Verwendungsverbote§ 6BegriffsbestimmungenZweiter Abschnitt Erfassung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes§ 7Auffinden von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes, Anzeigepflichten§ 8Herausgabepflicht öffentlicher Stellen§ 9Herausgabepflicht nichtöffentlicher Stellen§ 10Unterlagen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, anderer mit ihr verbundener Parteien und Massenorganisationen sowie sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit dem Staatssicherheitsdienst§ 11Rückgabe und Herausgabe von Unterlagen anderer Behörden durch das BundesarchivDritter Abschnitt Verwendung der Unterlagen des StaatssicherheitsdienstesErster Unterabschnitt Rechte von Betroffenen, Dritten, Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes und Begünstigten§ 12Verfahrensvorschriften für Betroffene, Dritte, Mitarbeiter und Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes§ 13Recht von Betroffenen und Dritten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe§ 14(weggefallen)§ 15Recht von nahen Angehörigen Vermisster oder Verstorbener auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe§ 16Recht von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe§ 17Recht von Begünstigten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe§ 18Recht auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe bei dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und StaatsanwaltschaftenZweiter Unterabschnitt Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen§ 19Zugang zu den Unterlagen durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen, Verfahrensvorschriften§ 20Verwendung von Unterlagen, die keine personenbezogenen Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen§ 21Verwendung von Unterlagen, die personenbezogene Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen§ 22Verwendung von Unterlagen für Zwecke parlamentarischer Untersuchungsausschüsse§ 23Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr§ 24Verwendung der dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften§ 25Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Nachrichtendienste§ 26Verwendung von Dienstanweisungen, Organisationsplänen und weiteren Unterlagen§ 27Mitteilungen ohne Ersuchen an öffentliche Stellen§ 28(weggefallen)§ 29Zweckbindung§ 30Benachrichtigung von der Übermittlung§ 31Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen des Bundesarchivs auf Antrag von BehördenDritter Unterabschnitt Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes für die politische und historische Aufarbeitung sowie durch Presse und Rundfunk§ 32Verwendung von Unterlagen für die politische und historische Aufarbeitung§ 32aBenachrichtigung§ 33Verfahren§ 34Verwendung von Unterlagen durch Presse, Rundfunk und FilmVierter Abschnitt Besondere Vorschriften(XXXX) §§ 35 bis 37(weggefallen)§ 37aBeschäftigung von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes§ 38Landesbeauftragte§ 39Beratungsgremium§ 40Maßnahmen zur Sicherung der Unterlagen§ 41Automatisierte Verfahren, Informationsverarbeitung im AuftragFünfter Abschnitt Schlussvorschriften§ 42(weggefallen)§ 42aGerichtsstand§ 43Vorrang dieses Gesetzes§ 44Strafvorschriften§ 45Bußgeldvorschriften§ 46(weggefallen)§ 46aEinschränkung von Grundrechten§ 47Übergangsregelung§ 48Evaluierung