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StrandschutzwerkSicherungsV

§ 6Übergangsbestimmungen

Bekanntmachung der Verordnung über die Sicherung von Strandschutzwerken auf der Nordseeinsel Borkum

Schilder, die am 30. Juni 2016 aufgestellt sind, gelten neben den nach dieser Verordnung aufgestellten Schildern bis zum 31. Dezember 2021 fort. Im Umfang der sich aus den fortgeltenden Schildern ergebenden Verbote oder Berechtigungen ist die Verordnung über die Sicherung von Strandschutzwerken auf der Nordseeinsel Borkum vom 22. Februar 1973 (VkBl. 1973, 218) weiter anzuwenden.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 2.9.2019 VkBl. 628

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR704380016

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0a205c27b0efe04e5a53024ebcf5a6cccd9616505d7dda1ed09b964f411a5356

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