StPO
§ 55Auskunftsverweigerungsrecht
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 7.4.1987 I 1074, 1319;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 7 G v. 20.3.2026 I Nr. 95
Hinweis: Änderung durch Art. 15 Abs. 16 G v. 3.7.2026 I Nr. 199 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Sonst: Mittelbare Änderung durch Art. 154a Nr. 3 Buchst. a G v. 20.11.2019 I 1626 ist nicht ausführbar, da das geänderte G v. 21.6.2019 I 846 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des mittelbaren Änderungsgesetzes bereits zum 1.11.2019 in Kraft getreten war
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR006290950
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 59801a479ac45c457f1ddcc32d4e38ca20eafa309c1c727a4a381a9fd0886f2b
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Hierauf verweisen andere Vorschriften (15)
Auswahl: 8 von 15 nachgewiesenen Verweisen.
- § 14 BEHGÜberwachung, Datenübermittlung; Verordnungsermächtigung
„… Arbeitskräfte sowie Hilfsmittel bereitzustellen. (3) Für die zur Auskunft verpflichtete Person gilt § 55 der Strafprozessordnung entsprechend. (4) Zur Überprüfung der von Verantwortlichen nach § 7 übermittelten Angaben durch die zuständige Behörde …“
- § 52 BNatSchGAuskunfts- und Zutrittsrecht
„… chäftlichen Unterlagen auf Verlangen vorzulegen. (3) Für die zur Auskunft verpflichtete Person gilt § 55 der Strafprozessordnung entsprechend. (4) Die zuständigen Behörden und ihre Beauftragten dürfen, soweit dies für den Vollzug der Verordnung (EU …“
- § 5b EnWGAnzeige von Verdachtsfällen, Verschwiegenheitspflichten
„… nd 2 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 in der Fassung vom 13. Juni 2024 verpflichteten Personen ist § 55 der Strafprozessordnung entsprechend anzuwenden. (2) Ergreift die Bundesnetzagentur Maßnahmen wegen eines möglichen Verstoßes gegen ein Verbot …“
- § 47d GWBBefugnisse
„… nzeiger ersetzt werden. Für Auskunftspflichten nach Satz 1 und Mitteilungspflichten nach § 47e gilt § 55 der Strafprozessordnung entsprechend. (2) Die Markttransparenzstelle hat als nationale Marktüberwachungsstelle im Sinne des Artikels 7 Absatz 2 …“
- § 59 GWBAuskunftsverlangen
„… lten entsprechend für Auskunftsverlangen, die an natürliche Personen gerichtet werden. Insoweit ist § 55 der Strafprozessordnung entsprechend anzuwenden, es sei denn, dass die Auskunft nur die Gefahr der Verfolgung im kartellbehördlichen Bußgeldver …“
- § 29 HinSchGFolgemaßnahmen der externen Meldestellen
„… elten das Zeugnisverweigerungsrecht nach den §§ 53 und 53a und das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 der Strafprozessordnung entsprechend. Für die Beantwortung von Auskunftsverlangen wird auf Antrag eine Entschädigung entsprechend den Vorschrif …“
- § 7 KrFArbZGAufsichtsbehörden
„… des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. (5) Für die zur Auskunft verpflichtete Person gilt § 55 der Strafprozessordnung entsprechend.“
- § 47 KrWGAllgemeine Überwachung
„… sten prüfen zu lassen. (5) Für die nach dieser Vorschrift zur Auskunft verpflichteten Personen gilt § 55 der Strafprozessordnung entsprechend. (6) Die behördlichen Überwachungsbefugnisse nach den Absätzen 1 bis 5 erstrecken sich auch auf die Prüfun …“