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StiftEinsatzMedBWErl 2025

Art 5Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Erlass über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr

Dieser Erlass tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt der Erlass über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr vom 27. Januar 2022 (BGBl. I S. 679) außer Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0CF0B0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b07228daef5766480856ae1ae2111c7acb5f131c146c3e37966ac7be305ace3c

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