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EGStGB

Art 302Anrechnung des Maßregelvollzugs auf die Strafe

Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch

Ist vor dem 1. Januar 1975 die Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt oder in einer Trinkerheilanstalt oder einer Entziehungsanstalt nach § 456b Satz 2 der Strafprozeßordnung in der bisherigen Fassung vor der Freiheitsstrafe vollzogen worden, so wird die Zeit des Vollzuges der Maßregel auf die Strafe angerechnet.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 27.3.2024 I Nr. 109

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR004690974

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ef5f4c2a2b9d22b9e0c79e30bf39954cbfe13f190a31759d8cc9d5641e1ab676

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