StBAG
§ 8Ausbildungs- und Prüfungsordnung
Steuerbeamtenausbildungsgesetz
- 1.
- Gliederung des Vorbereitungsdienstes und der Einführungszeit,
- 2.
- Gestaltung der praktischen Ausbildung und der Ausbildungsarbeitsgemeinschaften sowie der Einführung und der Einweisung,
- 3.
- Gestaltung und Inhalte der in diesem Gesetz vorgesehenen fachtheoretischen Ausbildung und Studien,
- 4.
- die Verlängerung des Vorbereitungsdienstes und der Einführungszeit (§ 6) aus besonderem Grund,
- 5.
- die Prüfungsanforderungen und Prüfungsverfahren,
- 6.
- die berufspädagogische Förderung der Lehrenden,
- 7.
- die Bildung, die Aufgaben und das Verfahren eines aus einem Vertreter des Bundesfinanzministeriums als Vorsitzendem und je einem Vertreter der obersten Landesbehörden bestehenden Ausschusses zur gleichmäßigen Durchführung der Ausbildung, der Fortbildung und der Prüfungen einschließlich der Zwischenprüfungen,
- 8.
- Tagungen für die Ausbildungsreferenten und die Leiter der Bildungsstätten für Steuerbeamte.
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 29.10.1996 I 1577;
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 9.7.2021 I 2442
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR006030961
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8a7b34e0c788b70103bf39a816cfa1f909a6537742b35b098fed2a6dea839170