StandVKlV
Allgemeine Hinweise
Verordnung über Standardvertragsklauseln für die Durchführung klinischer Prüfungen
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis ab: 18.12.2025 +++)Die V wurde als Artikel 1 der V v. 16.9.2025 I Nr. 215 von der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Gesundheit nach Anhörung der betroffenen Verbände und Organisationen mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie ist gem. Art. 3 Abs. 1 dieser V am 18.12.2025 in Kraft getreten.
(+++ EU-Vollzitate: vgl. Liste EU-Rechtsakte V v. 16.9.2025 I Nr. 215 +++)
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0D70B0025
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 342f17fb903c3061e1e51a74c41036b05349fcf93c078857fa72738244c6a073