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StandVKlV

Verordnung über Standardvertragsklauseln für die Durchführung klinischer Prüfungen

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0D70B0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 342f17fb903c3061e1e51a74c41036b05349fcf93c078857fa72738244c6a073

XML-Quelle beim Herausgeber

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