StaatsbegrAnO
IV.
Anordnung über Staatsbegräbnisse und Staatsakte
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR003370966
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f414ea99f3ba964c3bb66d51902346dc971911d85da58c09d49c3f7a2945d3da