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StaatsbegrAnO

II.

Anordnung über Staatsbegräbnisse und Staatsakte

Neben oder an Stelle eines Staatsbegräbnisses kann zur Ehrung eines Verstorbenen ein Staatsakt angeordnet werden.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR003370966

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f414ea99f3ba964c3bb66d51902346dc971911d85da58c09d49c3f7a2945d3da

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