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SprengG

Abschnitt VI Überwachung des Umgangs und des Verkehrs

Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe

Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Fassungsangaben der Quelle

Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 10.9.2002 I 3518

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 11 G v. 20.3.2026 I Nr. 95

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR027370976

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b109528de12d98c462a3b81af68ab11004b09f85148dc3957f4cf266ba6b36bc

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