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BinSch-SportbootVermV

Anlage 1(zu § 3)

Verordnung über die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten sowie deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 242, S. 44 – 45)
Abgebildet ist das Muster für die Vorderseite eines Bootszeugnisses.
Abgebildet ist das Muster für die Rückseite eines Bootszeugnisses.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 14.10.2025 I Nr. 242

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR057210000

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 98ae3a4466b14fac1bcd7966bf36d346c0a605be8863a64c015d17a72f8cd11f

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