SpielbkV
(XXXX) §§ 1 bis 5
Verordnung über öffentliche Spielbanken
Dieser Quelldatensatz enthält eine Gliederungsüberschrift ohne eigenen Normtext. Die zugehörigen Vorschriften finden Sie im Inhaltsverzeichnis.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR009550938
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): aff63d33a7c0953acdcd62ef949201f3329bd44ce25c29fe54a9d2fcf00933d5