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SparSichSaarGDV

§ 6

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 6. Juli 1959 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR005610959

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): be727dc2c11301d56343d92aba0e96a848a97d68c945cac9068307b0bf06aadc

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