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SIVFPrV

Allgemeine Hinweise

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Systemintegration und Vernetzung oder Geprüfte Berufsspezialistin für Systemintegration und Vernetzung

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 1.11.2024 +++)

Die V wurde als Artikel 5 der V v. 24.9.2024 I Nr. 296 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung erlassen. Sie tritt gem. Art. 6 dieser V am 1.11.2024 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1280F0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 39cfa49fe893bb32f62fab8888d9c586f1fbbdce7e918dd7a0d851dda8680541

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