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SiV

§ 4Inkrafttreten

Verordnung über die Anforderungen an Sicherheiten und die Anlage bestimmter Vermögen

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR197200022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 975f52c25750c7d24364509abe9df1a77f11a4648eb48605eb375bbfa635c0e1

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