Zum Gesetzesinhalt

SGBBeglV

§ 2Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die zu Beglaubigungen befugten Behörden nach dem Sozialgesetzbuch

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2003 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR052800003

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d20cce0df4cc43c6a9c2ae6135ba4bb3543e86337737f7d189a23dacdfce5d62

XML-Quelle beim Herausgeber